Nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der EG-Verordnung Nr. 338/97 und der europäischen Vogelschutzrichtlinie unterliegen alle europäischen Vogelarten einem besonderen bzw. strengem Schutz.
Daraus ergibt sich ein Zugriffsverbot, d.h. es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder sie zu töten. Das Verbot betrifft auch Niststätten z.B. Brutplätze in und an Gebäuden und Gartenhecken.
Jungvögel mit beinahe vollständigem Gefieder verlassen das Nest oft schon bevor sie richtig fliegen können. Erkennbar sind Sie an den noch kurzen Schwanzfedern. Sie halten sich dann in der Nähe des Nestes auf, stehen mit ihren Eltern über Rufe in Kontakt und werden von ihnen auch weiterhin gefüttert.
Lassen Sie diese Jungvögel in Ruhe dort sitzen. Eigene Katzen und Hunde sollten im Haus bleiben. Notfalls kann der Jungvogel an einen sichereren Ort in unmittelbarer Nähe gesetzt werden (in ein Gebüsch, auf einen Ast).
Wenn das Nest auffindbar ist, kann der Vogel, auch ohne Handschuhe, vorsichtig wieder hineingesetzt werden. Da fast alle Vögel einen nicht stark entwickelten Geruchssinn besitzen, ist dies ohne Probleme möglich.
Sie können ggf. wieder auf einem Baum in der Nähe befestigt werden.
Wenn das Nest instabil ist, kann es in einen Korb oder kleinen Karton gesetzt und wieder im Baum befestigt werden.
Wenn das Nest nicht erreichbar ist, muss der Jungvogel zunächst mit Futter und Wärme versorgt werden. Setzen Sie ihn in einen kleinen Karton, den Sie mit Küchenkrepp auspolstern und stellen Sie den Karton an einen warmen Ort.
Singvögel (hierzu gehören auch die Rabenvögel), Schwalben und Segler werden von ihren Eltern größtenteils mit Insekten ernährt. Bieten Sie Insekten an, die Sie selbst fangen z.B. Fliegen und Mücken oder Heimchen aus der Zoohandlung, die man zunächst einfriert und dann aufgetaut verfüttert. Jungvögel müssen tagsüber von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr alle 20-30 Minuten gefüttert werden!
Tauben bilden eine Ausnahme. Sie sind Vegetarier und dürfen keine Insekten oder Fleisch bekommen. Wenden Sie sich an eine Naturschutzbehörde oder eine Betreuungsstation!
Es handelt sich hierbei um Erste-Hilfe-Maßnahmen! Nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zu einer erfahrenen Stelle auf, wenn Sie einen Jungvogel bei sich aufgenommen haben!