Zu den exotischen Wildtieren gehören alle nicht-heimischen Schlangen, Echsen, Schildkröten und Papageien. Viele dieser Tiere z.B. alle Landschildkröten und Großpapageien fallen unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Das bedeutet, dass Besitzer solcher Tiere einen Nachweis dafür benötigen, dass das Tier legal erworben wurde. Beim Fund eines solchen Tieres wenden Sie sich an die Naturschutzbehörde, das NLWKN oder das NABU-Artenschutzzentrum. Über den Verbleib des Tieres entscheiden die Behörden.
Damit ein Fundtier nicht entwischen kann, bevor man Rat eingeholt hat, ist es wichtig das Tier zu sichern z.B. indem man ein entsprechendes Behältnis über das Tier stülpt. Unterschätzen Sie nicht die Gefährlichkeit, die von manchen Exoten ausgeht.
Für den Transport von Wasser- bzw. Landschildkröten eignet sich ein entsprechend großer Eimer, eine Kunststoffbox (beides ohne scharfe Kanten) oder ein Karton, in den man das Tier auf Zeitungspapier setzt.
Schlangen und Echsen können Sie in einem gut verschließbaren hohen Eimer oder Kunststoffgefäß transportieren, dabei auf ausreichend Luftzufuhr achten. Bedenken Sie die Größe der Luftlöcher, denn diese können Fluchtmöglichkeit darstellen. Zusätzlich könnten Sie das Tier auch in einen Stoffbeutel stecken, der verschlossen sein muss und dann in einem Karton verstaut wird.