Seit dem 21.12.2021 besteht ein Aufstallungsgebot für Geflügel im Landkreis Gifhorn. Jetzt gibt es einen aktuellen Fall von Geflügelpest aus Müden. Auf Grund dieser Tatsache hat der Landkreis Gifhorn eine Schutzzone (Radius mindestens 3 Kilometer) als auch eine Überwachungszone (mindestens 10 Kilometer) festgelegt.
Das NABU-Artenschutzzentrum verweist darauf, dass Vögel nicht aus diesen Gebieten verbracht werden und folglich auch nicht nach Leiferde transportiert werden dürfen.
Wie schon seit dem 21.12.2021 müssen kranke oder hilflose Vögel zuvor angekündigt werden, um Einzelfallentscheidungen bezüglich der Aufnahme in das NABU-Artenschutzzentrum treffen zu können, um den bestehenden Vogelbestand des Zentrums nicht zu gefährden. Wassergeflügel wird momentan gar nicht aufgenommen.